Gesuchsanfrage

Bedingungen für die Gesuchsanfrage

Möchten Sie ein kleines bis mittelgrosses Landwirtschafts-Projekt in einem Schweizer Berggebiet umsetzen und benötigen zusätzliche Unterstützung? Die Maria und Hans Hirschi-Nussbaumer-Stiftung prüft eine finanzielle Beteiligung, sofern untenstehende Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich gilt, dass die Stiftung nur Personen und Betriebe in Schweizer Berggebieten unterstützen kann, welche ihr Einkommen grösstenteils aus der Landwirtschaft erwirtschaften. Des Weiteren wird grossen Wert auf eine persönliche Gesuchsprüfung gelegt, die wenn möglich vor Ort beim Gesuchssteller stattfindet.

Hilfestellung kann beantragt werden bei:

  • Kleineren Investitionen für Stall, Maschinen und Geräte

  • zusätzliche Beiträge für Kauf oder Pacht von landwirtschaftlichen Betrieben 

  • zusätzliche Sanierungsbeiträge für Bauten

  • Direktvermarktung

    (nicht abschliessend)

Wo keine Hilfestellung geleistet wird:

  • Sanierungen der persönlichen Finanzen

  • landwirtschaftliche Grossprojekte und überdurchschnittlich teure Immobiliensanierungen

  • Hobby- oder Kleinstbetriebe

  • Touristische Angebote

    (nicht abschliessend)

Schritt 1 - Gesuch einreichen

Für die Gesuchsanfrage stehen Ihnen folgende zwei Optionen zur Verfügung:

Gesuch online einreichen:

  1. Gesuchsantrag herunterladen

  2. Gesuchsantrag vollständig ausfüllen und unterzeichnen

  3. Gesuchsantrag als PDF inkl. allen relevanten Beilagen per Email an die Stiftung retournieren

Gesuch per Post einreichen:

  1. Gesuchsantrag herunterladen und ausdrucken

  2. Gesuchsantrag vollständig ausfüllen und unterzeichnen

  3. Gesuchsantrag per Post an die Stiftung retournieren (siehe Kontaktseite) Hinweis: bitte keine Bostitchklammern verwenden

Schritt 2 - Prüfung des Gesuches

Nach Erhalt des Gesuches erfolgt eine Vorprüfung. Wenn diese positiv ausfällt, geht das Gesuch an einen unserer Experten, der die Gesuchssteller persönlich besucht und anschliessend einen Bericht zuhanden des Stiftungsrates erstellt.

Der Stiftungsrat entscheidet gemeinsam über eine Zusage oder Ablehnung. Die Stiftungsratsitzungen finden üblicherweise und mindestens quartalsweise statt, weshalb von einer Wartezeit von einigen Wochen ausgegangen werden muss. Die Gesuchsteller werden entweder direkt von den Experten oder dem Geschäftsführer der Maria und Hans Hirschi-Nussbaumer-Stiftung über den entsprechenden Entscheid informiert.

Für die Gesuchsanfrage stehen Ihnen folgende zwei Optionen zur Verfügung:

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zum Ablauf oder sonstigen Anmerkungen sind wir gerne für Sie da.